Die Schweizer E-ID ist nicht nur für Privatpersonen da. Auch Unternehmen profitieren
13. August 2026
Die Schweiz und die EU arbeiten an der gegenseitigen Anerkennung qualifizierter elektronischer Signaturen. Derzeit bleiben ZertES und eIDAS jedoch zwei getrennte rechtliche Regelungen, und eine Einigung bis Ende 2026 erscheint wenig wahrscheinlich

Dokumente grenzüberschreitend zu unterzeichnen und Transaktionen über Landesgrenzen hinweg abzuwickeln, gehört für viele Unternehmen inzwischen zum Alltag. Bei qualifizierten elektronischen Signaturen ist es jedoch wichtig, den Rechtsrahmen zu berücksichtigen, nach dem sie ausgestellt werden.
Wie das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) in einem aktuellen Update bestätigt, besteht derzeit kein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung elektronischer Signaturen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union.
Konkret bedeutet dies: Eine qualifizierte elektronische Signatur gemäss der europäischen eIDAS-Verordnung ist nicht automatisch einer qualifizierten elektronischen Signatur nach Schweizer ZertES-Recht gleichgestellt und umgekehrt.
Für Unternehmen, die sowohl in der Schweiz als auch in der Europäischen Union tätig sind, ist es wichtig, je nach Kontext den passenden Standard wählen zu können. Mit DeepSign kann sowohl nach ZertES als auch nach eIDAS signiert werden. So lässt sich je nach Dokument, beteiligten Parteien und jeweiligem Anwendungsbereich der erforderliche Rechtsrahmen nutzen.
Mehr erfahren: Entdecken Sie die Unterschiede zwischen ZertES und eIDAS für Schweizer Unternehmen und erfahren Sie, welcher Standard sich für welchen Kontext eignet.
Die Schweiz und die Europäische Union arbeiten bereits an einer möglichen gegenseitigen Anerkennung elektronischer Signaturen. Die Gespräche laufen, doch laut BAKOM ist es wenig wahrscheinlich, dass bis Ende 2026 eine Einigung erzielt wird.
Bis dahin bleiben ZertES und eIDAS zwei getrennte Rechtsrahmen. Für Unternehmen, die Dokumente und Transaktionen zwischen der Schweiz und der EU abwickeln, ist es daher wichtig, je nach Kontext den passenden Standard zu wählen.
Die gleiche Sorgfalt ist gefragt, wenn ein bereits unterzeichnetes Dokument eingeht. Es reicht nicht aus zu wissen, dass es eine elektronische Signatur enthält. Wichtig ist auch, prüfen zu können, ob die Signatur gültig ist und nach welchem Rechtsrahmen sie ausgestellt wurde.
Mit DeepValidator lassen sich qualifizierte elektronische Signaturen und Siegel nach ZertES und eIDAS prüfen, unabhängig davon, welcher Anbieter verwendet wurde. Für Schweizer Unternehmen ermöglicht der Service zudem, anhand offizieller Daten aus dem Handelsregister zu prüfen, ob die unterzeichnende Person über die entsprechende Zeichnungsberechtigung verfügt.
Solange die Schweiz und die Europäische Union unterschiedliche Systeme verwenden, ist es für Unternehmen entscheidend, beim Signieren den jeweils passenden Standard zu wählen und erhaltene Dokumente zuverlässig zu prüfen. So lassen sich digitale Prozesse klarer und sicherer gestalten.
Aktualisierungen
Kontakt
DeepCloud-Zertifikate
Zertifizierte digitale Lösungen für höchste Sicherheitsanforderungen Ihres Unternehmens.
Identitätsprüfung aus der Ferne mit einer Mischung aus manuellem und automatischem Verfahren gemäss dem internationalen ETSI-Standard.