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Neue KYC-Anforderungen in der Schweiz: Was Unternehmen wissen müssen

Ab dem 1. Oktober 2026 verschärfen neue Vorschriften die Schweizer Geldwäschereibekämpfung. Unternehmen müssen ihre Kunden, wirtschaftlich berechtigte Personen und mögliche Risiken in Geschäftsbeziehungen genauer prüfen

Zwei wichtige Änderungen treten in Kraft

Die neuen Anforderungen betreffen Know-Your-Customer-Prozesse (KYC), also die Prüfungen, mit denen Unternehmen feststellen, mit wem sie es zu tun haben und welche potenziellen Risiken bestehen. Sie basieren auf zwei Gesetzesgrundlagen: dem revidierten Schweizer Geldwäschereigesetz (GwG) und dem neuen Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG).

Gemeinsam sollen sie Eigentums- und Kontrollstrukturen transparenter machen und die Pflichten zur Bekämpfung der Geldwäscherei auf bestimmte Tätigkeiten ausweiten, die bisher nicht im gleichen Umfang erfasst waren.

Für Unternehmen ergeben sich daraus neue Sorgfaltspflichten für bestimmte beratende Tätigkeiten.

Mehr Beratungstätigkeiten fallen unter das Geldwäschereigesetz

Ab dem 1. Oktober fallen bestimmte Beratungstätigkeiten unter das GwG, wenn sie berufsmässig ausgeübt werden und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.  Je nach erbrachter Dienstleistung kann dies Anwälte, Treuhänder, Buchhalter, Immobilienfachleute, Anbieter von Gesellschaftsdienstleistungen und weitere Berater betreffen.

Die neuen Vorschriften erfassen die berufsmässige Mitwirkung an bestimmten Transaktionen. Entscheidend ist dabei die ausgeübte Tätigkeit und nicht allein der Beruf oder die Branche. Dazu gehören unter anderem:

  • Beratung oder Mitwirkung beim Kauf oder Verkauf von Immobilien
  • Gründung, Führung oder Verwaltung nicht operativ tätiger juristischer Personen in der Schweiz sowie Gründung juristischer Personen im Ausland
  • Bereitstellung einer Adresse oder von Räumlichkeiten als Sitz für juristische Personen

Als berufsmässig gelten diese Tätigkeiten, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden:

  • mehr als CHF 50’000 Bruttoerlös pro Jahr
  • mehr als 20 Kunden oder Transaktionen pro Jahr
  • Vermögenswerte Dritter von über CHF 5 Millionen
  • relevante Finanztransaktionen von mehr als CHF 2 Millionen pro Jahr

Was bedeutet das für KYC?

Für Berater, die unter das revidierte GwG fallen, ist die Identifikation des Kunden erst der Anfang.

Sie müssen die Identität der wirtschaftlich berechtigten Person feststellen, den Zweck und die Art der Transaktion oder Geschäftsbeziehung verstehen und bei erhöhtem Risiko zusätzliche Abklärungen vornehmen.

Diese Prüfungen müssen zudem ordnungsgemäss dokumentiert und nachvollziehbar festgehalten werden.

Wirtschaftliche Berechtigung wird transparenter

Das neue Transparenzgesetz führt zusätzliche Pflichten für juristische Personen selbst ein.

Die meisten Schweizer Unternehmen, die unter das Gesetz fallen, müssen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen identifizieren und überprüfen.

Eine wirtschaftlich berechtigte Person ist eine natürliche Person. Grundsätzlich gilt dies für Personen, die direkt oder indirekt mindestens 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte eines Unternehmens kontrollieren. Kontrolle kann auch auf andere Weise ausgeübt werden, beispielsweise durch vertragliche Vereinbarungen.

Unternehmen, die dem Gesetz unterstehen, sind dafür verantwortlich, dass diese Angaben korrekt und aktuell sind. Das Register selbst ist nicht öffentlich und ist für berechtigte Behörden und andere zugriffsberechtigte Stellen vorgesehen.

KYC wird zu einem fortlaufenden Prozess

Der neue Rechtsrahmen macht zudem deutlich, dass KYC nicht mit dem Onboarding endet. Eigentumsstrukturen, wirtschaftlich berechtigte Personen und die mit einer Geschäftsbeziehung verbundenen Risiken können sich im Laufe der Zeit verändern. Unternehmen benötigen deshalb Prozesse, mit denen relevante Kunden- und Eigentümerinformationen aktuell gehalten und ordnungsgemäss dokumentiert werden können.

Für Unternehmen, die von den neuen Vorschriften betroffen sind, ist jetzt der richtige Zeitpunkt zu prüfen, wie Kundeninformationen erfasst, wirtschaftlich berechtigte Personen identifiziert und Risiken bewertet werden und wo die entsprechenden Nachweise abgelegt sind.

Compliance mit DeepKYC einfacher gestalten

Mehr Prüfungen müssen nicht zwangsläufig zu komplizierteren Prozessen führen.

DeepKYC wird entwickelt, um zentrale KYC-Schritte in einem digitalen Workflow zusammenzuführen, vom Kunden-Onboarding und der digitalen Identifikation über die Prüfung wirtschaftlich berechtigter Personen und die Risikobewertung bis hin zu laufenden Überprüfungen.

Durch die Integration mit dem Abacus ERP und den Services von DeepCloud soll DeepKYC dazu beitragen, die für die Compliance erforderlichen Informationen innerhalb bestehender Geschäftsprozesse einfacher zu erfassen, zu überprüfen und zu verwalten.

Denn wenn sich die KYC-Anforderungen weiterentwickeln, sollte Compliance verlässlicher werden und nicht komplizierter.

Möchten Sie erfahren, wie DeepKYC funktioniert? Besuchen Sie unsere Website oder kontaktieren sie unser Team unter sales@deepcloud.swiss für eine Demo oder einen Testzugang.

Hinweis: Welche gesetzlichen und regulatorischen Pflichten für ein Unternehmen gelten, hängt von dessen Tätigkeit und konkreter Situation ab. Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar.

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